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JASCHKE | Energiebedarfsausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude

Hinweis: Als 'Energie-Effizienz-Experte', Fachingenieur für 'Bauphysik' und 'Energieeffizienz', Sachverständiger für 'Energieberatung' und 'Energieeffizienz' ist die zwar rechtlich noch mögliche Verbrauchsauswertung (Energieausweis auf Basis des Energieverbrauchs) nicht die Aufgabe eines Ingenieurs und die bei der reinen Verbrauchsauswertung erhaltenen Erkenntnisse bringen keine Erkenntnisse zu den Schwachstellen des Gebäudes, der Verbrauchsausweis sagt daher mehr über die Bewohner aus, als über das ausgewertete Gebäude.

 

Daher biete ich nur bedarfsorientierte Energieausweise an. Eine Bedarfsberechnung stellt eine ganzheitliche Betrachtung der thermischen Gebäudehülle in Kombination mit der verbauten Gebäudetechnik für Heizung, Warmwasser und Lüftung dar. Diese komplexe Abbildung der 'Energetischen Qualität' eines Gebäudes mit der dazugehörenden dreidimensionalen Gebäudeeingabe in die Software (Hottgenroth Energieberater mit HottCAD) ist, wenn man auf die individuellen Parameter eines jeden Gebäudes eingehen soll, eine ingenieurtechnische Sachverständigenleistung, zumal bei jedem Energieausweis auch auf mögliche Modernisierungen eingegangen werden sollte, solche Modernisierungsvorschläge sind nur möglich, wenn man das Gebäude auch vor Ort besichtigt hat.

Die im Internet kursierenden Angebotspreise für Energieausweise sind daher auf die Aussagekraft der darin enthaltenen Ergebnisse zu hinterfragen! Jede fachliche Kompetenz hat seinen Preis und kann nicht verschenkt werden!

5.2

Energiebedarfsausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude nach Planungs-/Baumaßnahmen

Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) >> Energiebedarfsausweis nach vorheriger Bedarfsberechnung im Rahmen einer 'Energieplanung - Neubau/Bestand (Pos. 1.2-1 ff) oder Energieberatung - Bestand (Pos. 0.2-1 ff).

Honorarangebot >> Ausstellung 'Energiebedarfsausweis nach vorheriger Bedarfsberechnung 99,00 € (netto)/Ausweis

zzgl. Nebenkosten zzgl. gesetzlicher MwSt., zzgl. der vom DIBt erhobenen

Registrierungsgebühren für den Energieausweis 9,80 €/Ausweis (netto) zzgl. gesetzlicher MwSt.

7.2-1/2/3/4

Energieausweis(e) für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand

Bedarfsberechnung nach §80 GEG (DIN 18599) inkl. Ausstellung des Energieausweises (1 Stück) für Wohn- oder Nichtwohngebäude bzw. der Energieausweise (2 Stück) für gemischt genutzte Gebäude auf Basis der Bedarfsberechnung (Achtung: Die Energieausweise müssen zentral registriert werden beim DIBt, für diese Registrierung fällt eine Registrierungsgebühr an, die wir als Auslagenerstattung in Rechnung stellen müssen!) >> unabhängige Energiebedarfsausweis, ohne weitere Planungsleistungen.

07.11.2006

gez. Rouven Jaschke

(letzte Änderung 23.04.2025)

[Pos. 5.2]
[Pos. 7.2] Bedarfsberechnung
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