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JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit ▪ Projektmanagement ▪ Sachverständigengutachten
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
JASCHKE | Sachverständigengutachten
Mit den in den vergangenen Jahren erlangten Qualifikationen, den abgelegten Prüfungen und der gemachten Erfahrung bin ich in der Lage für unterschiedliche Fragestellungen sachkundige Gutachten zu erstellen.
Es können von mir technische, wissenschaftliche und wissenschaftliche Fragestellungen aus dem Bau- und Immobiliensektor beantwortet werden. Eine rechtliche Bewertung wird von mir nicht getätigt, da die juristische Aufarbeitung von baulichen Sachverhalten nicht immer etwas mit der Bautätigkeit allein zu begründen sind.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass ein 'Mangel' einen rechtlichen Begriff darstellt. Im Umgangssprachlichen Gebrauch wird auf Baustellen auch eine Abweichung vom Soll-Zustand als 'Mangel' bezeichnet, diese Umgangssprache versuche ich im Arbeitsalltag und explizit in der Gutachtenerstellung zu vermeiden.
In folgenden Leistungsbereichen erstelle ich Sachverständigengutachten:
# Bewertung der energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden [Sachgebiet 2420]
- Vertraglich zugesichertes Effizienzhausniveau wird nicht erreicht (u.a. Fördermittelverlust)
- Nachhaltigkeitszertifizierung scheitert an der Bauausführung (u.a. Fördermittelverlust)
- Durchgefallene Luftdichtheitsprüfung ('Blower-Door-Test')
- Erhebliche Abweichung des Energieverbrauchs vom errechneten Energiebedarf
- Aussagekraft von Energieausweisen (Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis)
- ..
# Immobilienbewertung - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken [Sachgebiet 1400]
- Immobilienwert in Abhängigkeit von Effizienzhausstandard und Nachhaltigkeitszertifikaten
- Einkaufswert von Bestandsimmobilien und Grundstücken
- Immobilienwert für Beleihung, Steuer und Versicherung
- Wertermittlung im Erbfall oder bei Schenkung
- Wertermittlung bei Scheidung
- ..
# Schäden an Gebäuden [Sachgebiet 6300]
- Schäden aufgrund höherer Gewalt (Brand-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hochwasserschaden)
- Abweichungen von vertraglichen Vereinbarungen (umgangssprachlich 'Mängel')
- Zustandsfeststellungsgutachten (Eigenständiges Beweissicherungsverfahren)
- Schadensbilder am Gebäude während der Gewährleistungsfristen
- Allgemeine Schäden am Gebäude die einer Abklärung bedürfen
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# Barrierefreiheit in Gebäuden und dem gebäudenahen Umfeld
- Bewertung der Standards zur Barrierefreiheit „ready besuchsgeeignet“ und „ready plus“ gemäß QNG-Richtlinie
- Barrierefreiheit im Zertifizierungssystem der DGNB/SGNI [SOC 2.1]
- Auslegung zur DIN 18040 im Konflikt zu normgerechter Bauausführung (Konflikt mit Mindestschwellen)
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# Bauen im Bestand (inkl. Denkmalschutz und erhaltenswerte Bausubstanz)
- Verformungsgutachten bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Bewertung von 'Erhaltenswerte Bausubstanz' (historisch oder nur alt)
- Erhaltungsfähigkeit von denkmalgeschützten Bauteilen bei erheblichen Substanzschädigungen
- ..
Bei allen Sachverständigengutachten wird mit dem Sachverstand eines Ingenieurs die Sachlage bewertet, sollten von mir selbst Messungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Luftdichtheit, ..) getätigt werden, dienen diese Messungen der ingenieurmäßigen Beurteilung des Sachverhalts und sind keine absoluten Messwerte. Für meine eigenen stützenden Messungen verzichte ich auf geeichte Messinstrumente. Sollten zur abschließenden Beurteilung des Sachverhaltes absolute Werte notwendig sein, werden von mir entsprechend sachkundige Fachkräfte zur Messung hinzugezogen.
Bei statisch relevanten Befunden, muss zwingend ein zugelassener Tragwerksplaner hinzugezogen werden.
Bei tiefgreifenden Schäden (Beton, Mauerwerk, Estrich, Fliesen, Holz, ..) ist ggf. ein auf das Gewerk spezialisierter Sachverständiger hinzuzuziehen.
Aufmaßtätigkeiten zur Ermittlung von tatsächlichen Wohnflächen könnten von mir selbst erbracht werden, werden jedoch aus Kostengründen gemäß des Kostenminimierungsgebots an entsprechende Fachkräfte weitergeben.
Die Sachverhalte werden so transparent und umfassend wie nur möglich dargestellt und basieren dabei auf den langjährigen Fachkenntnissen, Erfahrungen und den erworbenen Qualifikationen.
Die von mir erstellten Gutachten bzw. gutachterlichen Stellungnahmen (Kurzgutachten) sind immer eine objektive Zustandsbeschreibung, die auf einer detaillierten Analyse und Bewertung der an mich herangetragenen Fragestellung beruhen.
Die erstellten Gutachten können sowohl zur Klärung vor rechtlichen oder versicherungstechnischen Angelegenheiten dienen.
Gemäß meines Arbeitsmottos: ‚Wo man ihm ein Rätsel schenkt, Steht der Ingenieur und denkt!‘, freue ich mich auch weiterhin auf interessante Fragestellungen, die an mich herangetragen werden.
01.07.2005
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 20.03.2025)
