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JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen
Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur
Energieeffizienz + Nachhaltigkeit â–ª Projektmanagement â–ª Sachverständigengutachten
'Beratung-Planung-Bauleitung' bei 'Neubau, Sanierung und im Denkmal' von Wohn- und Nichtwohngebäuden
[Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten]
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Barrierefreiheit (Gebäude und gebäudenahes Umfeld)
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Die DIN 18040 ist eine Norm, die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Gebäuden und Freiräumen festlegt. Sie dient dazu, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zu gewährleisten. Hier sind einige zentrale Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit nach DIN 18040 relevant sind:
1. Zugänglichkeit von Eingängen: Sind die Eingänge zu Gebäuden ohne Stufen erreichbar? Gibt es automatische Türen oder ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer?
2. Bewegungsflächen: Sind die Bewegungsflächen innerhalb der Räume ausreichend dimensioniert, um eine einfache Navigation mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Gehhilfen zu ermöglichen?
3. Sanitärräume: Entsprechen die sanitären Einrichtungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit? Gibt es beispielsweise Haltegriffe, ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer und niedrige Waschbecken?
4. Treppen und Aufzüge: Sind Treppen mit Handläufen ausgestattet und gibt es Aufzüge, die barrierefrei zugänglich sind? Sind die Aufzüge groß genug für Rollstühle?
5. Leitsysteme: Gibt es visuelle und akustische Leitsysteme, die Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen unterstützen? Sind Informationen in Braille oder in einfacher Sprache verfügbar?
6. Parkmöglichkeiten: Sind ausreichend barrierefreie Parkplätze vorhanden und gut gekennzeichnet? Liegen diese in der Nähe der Eingänge?
7. Öffentliche Verkehrsmittel: Sind die Haltestellen und Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs barrierefrei zugänglich?
8. Nutzung von Außenanlagen: Sind Wege, Rampen und Zugänge zu Außenanlagen so gestaltet, dass sie für alle Nutzergruppen zugänglich sind?
9. Sicherheitsaspekte: Sind Flucht- und Rettungswege ebenfalls barrierefrei gestaltet? Gibt es spezielle Hinweise für Menschen mit Behinderungen?
10. Nutzerfreundlichkeit: Wurden die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen in der Planung berücksichtigt? Gibt es Möglichkeiten zur Rückmeldung von Nutzern zur Barrierefreiheit?
Diese Fragestellungen helfen dabei, die Barrierefreiheit eines Gebäudes oder einer Anlage zu bewerten und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der DIN 18040 entspricht.
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Barrierefreiheit für Gebäude und das gebäudenahe Umfeld - mit unseren Sachverständigenleistungen und Gutachten auf Grundlage der DIN EN 17210 und DIN 18040. Ein barrierefreies bzw. barrierearmes Gebäude sollte für Menschen mit ‚Handicap‘ eigenständig nutzbar sein.
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Eine Barrierefreiheit bezieht dabei die unterschiedlichsten Einschränkungen mit ein. Die motorischen (Bewegung) und sensorischen (Sehen und Hören) Fähigkeiten werden im Sinne der Barrierefreiheit so weit wie es technisch möglich ist kompensiert.
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Als Experten auf dem Gebiet der Barrierefreiheit unterstützen wir Bauherren und Planer dabei, Immobilien für alle zugänglich zu machen. Als qualifizierte ‚Fachplaner (Sachverständige) für Barrierefreies Bauen‘ analysieren und bewerten wir die baulichen Gegebenheiten, um individuelle Lösungen zu entwickeln. Egal ob es um den Umbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden oder gewerblichen Räumen geht, gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Rahmen-bedingungen für die Zertifizierungen nach DGNB bzw. QNG erfüllt werden können.
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Neben den Planungsleistungen bei Bau bzw. Umbau kommt es leider immer häufiger auch zu Fragestellungen zur vertraglich geschuldeten Barrierefreiheit nach dem Erwerb einer Immobilie. Durch die langjährigen praktischen Erfahrungen ist es mir möglich, die Auslegung der vorhandenen ‚Barrierefreiheit‘ im Kontext zu den technischen Bestimmungen objektiv zu bewerten und sachlich darzustellen. Sollte es tatsächlich nachträglichen Handlungsbedarf geben, erarbeiten wir gerne einen Lösungsvorschlag zur Herstellung einer für die Betroffenen nutzbaren Barrierefreiheit.
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01.07.2005
gez. Rouven Jaschke
(letzte Änderung 08.02.2024)
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