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  • JASCHKE | 'Allgemeine Energieberatung

    Allgemeine Energieberatung JASCHKE | Allgemeine Energieberatung für EFH/ZFH 0.0-3 Allgemeine Energieberatung Eine Energieberatung nach Maß, in der ‚Allgemeinen Energieberatung‘ wird bei einem gemeinsamen Rundgang durch die zu beratenden Räume auf die baulichen Zustände zur Energieeffizienz eingegangen. Zusätzlich zum Gebäude werden für den Alltag noch Tipps und Tricks zum ‚Energiesparen‘ vermittelt. (Hinweise zum Stromsparen, Hinweise zum bessern Lüften, …) >> Allgemeine Energieberatung ca. 60-90 min am Objekt Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 21.01.2024)

  • JASCHKE | Impressum

    Impressum Datenschutzerklärung Disclaimer IMPRESSUM Angaben gemäß §5 TMG: JASCHKE | Ingenieur- & Sachverständigenleistungen Dipl.-Ing. (FH) Rouven Jaschke | Beratender Ingenieur > Keine Beratungen im Büro, bitte die 'Hinweise COVID 19 ' beachten! > Termine nach Vereinbarung ! Kontakt: Telefon: +49 (0) 7707 2079857 (Bitte BÜROZEITEN beachten!) E-Mail: info@rouven-jaschke.de WhatsApp +49 7707 2079857 (Text-/Bildnachrichten) Headoffice/Postanschrift: # Randenweg 1e; D-78183 Hüfingen Meeting-Points in Co-Working-Spaces: # Jurastraße 27/1; D-72072 Tübingen im 'Gründersaal' # Brückengasse 1b; D-78462 Konstanz im Coworking Space Konstanz 'St. Johann' # Kaiser-Joseph-Straße 254; D-79098 Freiburg im Breisgau im 'coworking freiburg' # Schwarzwaldstraße 61; D-79539 Lörrach im 'Startblock | Coworking Lörrach' Umsatzsteuer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 242 944 798 Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen Berufsbezeichnung: Ingenieur [Dipl.-Ing. (FH)] Zuständige Kammer: Ingenieurkammer Baden-Württemberg Verliehen durch: Fachhochschule Biberach an der Riss Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Ingenieurgesetz Baden-Württemberg Regelungen einsehbar unter: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-IngGBWrahmen Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung Name und Sitz des Versicherers: SV Sparkassen Versicherung AG; 70376 Stuttgart (seit 01.01.2022) HDI Versicherung AG; 30650 Hannover (01.01.2014 bis 31.12.2021) Bayrischer Versicherungsverband AG; 80530 München (01.07.2005 bis 31.12.2013) Geltungsraum der Versicherung: Deutschland Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr . Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Quelle: eRecht24 Datenschutzerklärung Datenschutz Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenb ezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Cookies Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. 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Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Quellenangabe: https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 16.04.2025 )

  • JASCHKE | Projektsteuerung

    Projektsteuerung Projektsteuerung (Kosten) [0.4] Kostenschätzung [1.4-1] Grobterminplan [1.4-2] Kostenberechnung [2.4-1] Termine 'Planung' [2.4-2] Bauzeitenplan [2.4-3] Kostenanschlag [3.4] Controlling 'Kosten' [4.4] Kostenfeststellung [5.4] Kostenanalyse [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht [9-EV] (Eigentümer-)Versammlungen "Wer bauen will der schlag voran, was Kosten er dazu muss han. Er würd' sonst vor dem End abstahn. Der ist ein Narr, der bauen will und nicht voranschlägt, was das zu kosten wird und ob er es vollbringen mag nach seinem Anschlag." aus "Das Narrenschiff" (1494) von Sebastian Brant (1457 bis 1521) Dichter und Humanist Strasbourg/Basel (Sprüche zum Bauen; Wolfgang Sperling) JASCHKE | Projektsteuerung (Kosten) 0.4 Kostenschätzung Der in der Literatur und der Normung vorgesehene erste Kostenrahmen als Budgetierung für ein Projekt hat sich als realitätsfremd erwiesen, bei der Genauigkeit in der ersten Ebene (KG 100-800) ist die Aussagekraft der 8 Kostengruppen sehr vage, da hierfür grundlegende Annahmen getroffen werden müssen, die sich nur durch die zweite Kostenebene darstellen lassen. Daher empfehlen wir die Kostenschätzung nach DIN 276 nicht wie vorgesehen in der LPH 2 'Vorplanung' sondern diese erste Kostenschätzung mit der zweiten Ebene der Kostengruppen in die LPH 0 'Projektentwicklung' vorzuziehen! Die Kostenschätzung soll als Grundlage der Entscheidungsfindung für die weitere Projektplanung dienen. Die Genauigkeit der Kostenschätzung liegt bei ca. +/- 30 %. (ACHTUNG: Bei 'Bauen im Bestand' ist die Genauigkeit bei ca. +/- 40 %) 1.4 Kostenberechnung Die Kostenberechnung nach DIN 276 geht weiter ins Detail und bezieht sich auf die dritte Ebene der Kostengruppen, das heißt auf die Einerstellen. Sie ist Teil der LPH 3 'Entwurfsplanung' und dient als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Planungen im Projekt. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei ca. +/- 20 %. (ACHTUNG: Bei 'Bauen im Bestand' ist die Genauigkeit bei ca. +/- 30 %) 2.4 Kostenanschlag Der Kostenanschlag nach DIN 276 ist Teil der LPH 7 'Mitwirkung bei der Vergabe'. Die Kostendarstellung im Rahmen dieser Stufe ist Basis für die Vergabe der ausgeschriebenen Bauleistungen und dient der Budgetierung der Baumaßnahme. 3.4 Controlling ‚Kosten‘ In der Ausführungsphase werden die Kosten protokolliert und auf Fehlentwicklungen so früh wie möglich hingewiesen, eine Einmischung in den Kompetenzbereich der Bauleitung erfolgt nicht! 4.4 Kostenfeststellung Die finale Phase der Kostenermittlung ist die Kostenfeststellung nach DIN 276. Sie kennzeichnet die Abrechnung der tatsächlich entstandenen Baukosten. Auch diese werden nach Kostengruppen entsprechend der DIN 276 bis zur dritten Ebene aufgegliedert und folgen der Struktur, die mit dem Kostenanschlag vorliegt. Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlichen Kosten. Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen und Dokumentationen. Grundlage für die Kostenfeststellung sind: geprüfte Abrechnungsbelege, z.B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistung, usw. Planungsunterlagen, z.B. Abrechnungszeichnungen Erläuterungen 5.4 Kostenanalyse Eine Kostenanalyse führen wir gemeinsam mit Bauträgern oder Fertighausherstellern nach erfolgreichem Projektabschluss immer gerne durch, da man durch die Auswertung der Kosten in Verbindung mit dem Projektverlauf für spätere Projekte bessere Kennzahlen zur Kostenschätzung. Zusatzleis tungen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 9-EV (Eigentümer-)Versammlungen [DOWNLOAD] Sollte es notwendig sein zum besseren Verständnis von Gutachten Stellungnahmen oder Angeboten, dass der Büroinhaber dies während einer Eigentümerversammlung (WEG), Verwaltungsbeiratssitzung (WEG) oder Mitgliederversammlung (e.V./e.G.) erläutert, kann dies in terminlicher Absprache erfolgen. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 19 .01.2024) Projektsteuerung (Kosten) [Pos. 0.4] Kostenschätzung [Pos. 1.4] Kostenberechnung [Pos. 2.4] Kostenanschlag [Pos. 3.4] Controlling 'Kosten' [Pos. 4.4] Kostenfeststellung [Pos. 5.4] Kostenanalyse [Pos. 6.4] Ergänzende Zusatzleistungen 'Projektsteuerung (Kosten)' Pos. SB # Statusbericht Pos. EV # Eigentümerversammlung

  • JASCHKE | GEG-Pflichtberatung

    GEG-Pflichtberatung JASCHKE | GEG-Pflichtberatung 0.0-2 GEG-Pflicht beratung (nach §48/80 GEG) Bei Kauf eines Ein-/Zweifamilienwohnhauses schreibt der § 48 GEG diese Beratung verpflichtend vor und bei einer angedachten umfänglichen Sanierung des Gebäudes (Ein-/Zweifamilienwohnhauses) sieht der § 80 GEG diese Energieberatung verpflichtend vor. In diesem Termin vor Ort können die wichtigste n Fragen vorab geklärt werden. Auf Basis dieser Erstberatung erhalten unsere Kunden dann auch ein für das Objekt angepasstes Angebot zur weiteren fachkundigen Beratung im Bereich des energetischen Sanierens bzw. des ‚Bauen im Bestand‘. Diese Pflicht zur Beratung wird im GEG ab 01.01.2024 auf die Erneuerung der Heizungsanlage erweitert. Der Einbau von neuen Zentralheizungen auf Basis von fossilen Energieträgern ist nur nach einer solchen ‚Pflichtberatung‘ gestattet. Es erfolgt eine mündliche Beratung am Objekt, diese mündliche Beratung wird von uns schriftlich bestätigt und der Inhalt des Gespräches wird stichpunktartig protokolliert. (GEG-Pflichtberatung ca. 30-60 min am Objekt) Terminvereinbarungen per mail jaschke@rouven-jaschke.de oder WhatsApp +49 7707 2079857 Beratungstermine sind MO/DO jeweils 14:00 | 15:30 | 17:00 Uhr möglich 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 18.12.2024)

  • JASCHKE | Beratung 'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit'

    Beratung 'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' Ökonomisch werden wir nur weiterhin erfolgreich Bauen können, wenn wir uns der Endlichkeit der Ressourcen bewusstwerden und die Ressourcen, die wir haben nachhaltig einsetzen, bestehende Gebäude erhalten und umnutzen ist ein Anfang! JASCHKE | Beratung ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ (Sac hverständigenberatung) 0-SV Beratung'Energieeffizienz + Nachhaltigkeit' Beratung zu den Themenfeldern ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘. 01.07 .2 005 gez. Rou ven Jaschke (letzte Änderung 23.01.2024)

  • JASCHKE | Gutachten zur Energetische Qualität von Gebäuden

    [Pos. 9-SV # Sachverständigengutachten - (Sachgebiet 2420 - Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden)] JASCHKE | Sachverständigengutachten 'Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden' Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes ist eine detaillierte Analyse, die die energetische Leistungsfähigkeit eines Gebäudes bewertet. Das Ziel eines solchen Gutachtens ist es, Verbesserungspotenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Betriebskosten aufzuzeigen und gleichzeitig die Umweltbelastungen zu minimieren. Ein solches Gutachten ist oft erforderlich, wenn ein Gebäude saniert, verkauft oder vermietet wird, oder wenn bestimmte Förderprogramme in Anspruch genommen werden sollen. Hier sind die wesentlichen Schritte und Aspekte, die ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes umfasst: 1. Energieverbrauchsanalyse Erfassung des bisherigen Energieverbrauchs: Der Gutachter analysiert die Verbrauchsdaten der letzten Jahre (Strom, Heizung, Warmwasser) und überprüft, wie effizient das Gebäude diese Ressourcen nutzt. Ermittlung des aktuellen Energiebedarfs: Der Energiebedarf wird unter Berücksichtigung der Gebäudetechnologie, Isolierung, Heizsysteme und der Nutzung des Gebäudes kalkuliert. 2. Gebäudehülle Wärmedämmung: Untersuchung der Außenwände, Fenster, Türen, Dach und des Kellers hinsichtlich ihrer Dämmqualität und Wärmeschutzes. Gutachten können Schwachstellen wie unzureichende Dämmung oder undichte Stellen aufzeigen, die zu hohen Heizkosten führen. Luftdichtheit: Die Untersuchung der Luftdichtheit des Gebäudes, um Wärmeverluste durch undichte Stellen zu identifizieren. Dies erfolgt oft durch ein sogenanntes Blower-Door-Testverfahren. 3. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HVAC) Heizungssystem: Eine Bewertung der Heizungsanlage, ihrer Effizienz und ihres Alters (z.B. ob ein älteres Heizsystem wie eine Öl-Heizung ineffizient ist und durch ein moderneres, energieeffizienteres System ersetzt werden sollte). Lüftung: Überprüfung der Lüftungsanlagen und der Luftqualität im Gebäude. In gut isolierten Gebäuden kann eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erforderlich sein, um den Energieverbrauch zu senken. Klimaanlage: Falls vorhanden, wird auch die Klimaanlage auf ihre Effizienz hin untersucht. 4. Erneuerbare Energien Solarthermie oder Photovoltaik: Überprüfung der Möglichkeit, Solarenergie zu nutzen, um den Energieverbrauch zu senken. Solaranlagen können zur Warmwasserbereitung oder Stromproduktion eingesetzt werden. Wärmepumpe: Wenn es sinnvoll ist, wird auch die Möglichkeit der Nutzung einer Wärmepumpe in Betracht gezogen, die in vielen Fällen eine energieeffiziente Alternative zu klassischen Heizsystemen darstellt. 5. Energieeffizienzklasse und Zertifikate Energieausweis: Ein wichtiger Bestandteil eines Gutachtens zur Energieeffizienz ist die Erstellung eines Energieausweises. Dieser gibt die Energieeffizienz des Gebäudes an und stellt sicher, dass gesetzliche Anforderungen erfüllt sind. Der Ausweis enthält die Einstufung des Gebäudes in eine Energieeffizienzklasse (A bis H). Fördermöglichkeiten: In manchen Fällen wird auch geprüft, ob und welche Förderprogramme (z.B. KfW-Förderung in Deutschland) für Sanierungen oder Investitionen in erneuerbare Energien in Anspruch genommen werden können. 6. Empfohlene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Sanierungsmaßnahmen: Der Gutachter empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dies können bauliche Maßnahmen wie die Verbesserung der Dämmung, die Installation eines effizienteren Heizsystems oder der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarenergie oder Wärmepumpen sein. Kosten-Nutzen-Analyse: Eine Abschätzung der Investitionskosten für die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie eine Berechnung der Amortisationszeit, d.h., wie lange es dauert, bis die Einsparungen den Aufwand für die Umsetzung decken. 7. Bericht und Empfehlungen Dokumentation: Der Gutachter erstellt einen ausführlichen Bericht, der alle ermittelten Daten und Ergebnisse zusammenfasst. Der Bericht enthält auch die empfohlenen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz. Langfristige Strategie: Der Gutachter kann Empfehlungen für langfristige energieeffiziente Strategien geben, um den Energieverbrauch nachhaltig zu reduzieren. Nutzen eines Energieeffizienz-Gutachtens - Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes bietet viele Vorteile, darunter: Reduzierung der Betriebskosten: Durch Identifizierung von Einsparpotenzialen kann der Energieverbrauch gesenkt und somit auch die Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Umweltschutz: Ein energieeffizienter Betrieb eines Gebäudes verringert den CO2-Ausstoß und trägt zur Reduktion des ökologischen Fußabdrucks bei. Wertsteigerung des Gebäudes: Ein energieeffizienter Bau kann den Wert eines Gebäudes erhöhen und es für potenzielle Käufer oder Mieter attraktiver machen. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere bei Neubauten oder Renovierungen. Ein Gutachten hilft dabei, diese Anforderungen zu erfüllen. Fazit: Ein Gutachten zur Energieeffizienz eines Gebäudes ist eine wertvolle Grundlage für alle, die ihre Energiekosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Es hilft, ineffiziente Bereiche im Gebäude zu identifizieren und Lösungen zur Optimierung zu entwickeln Die Fragestellungen zur energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden können unterschiedliche Beweggründe haben. Die Energieeffizienz von Gebäuden wird durch den Energieausweis seit 2002 auf Basis der EnEV (2002-2020) bzw. des GEG (seit 2020) ausgegeben. Der Energieausweis kann rechtlich auf Basis des Verbrauchs oder auf Basis des Bedarfs ausgegeben werden. In beiden Verfahren können hier Ungereimtheiten auftreten, die das Ergebnis verfälschen, hier gilt es fachkundig den Bedarf zu ermitteln und den Grund für ggf. vorhandene Abweichungen zu ermitteln. Durch mangelhafte Planung oder Ausführung können Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden am Gebäude entstehen, in diesen Fällen ist abzuklären, ob ein baulicher Mangel auf Grund einer fehlerhaften Planung oder einer mangelhaften Ausführung besteht. Jedoch nicht alle Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden haben bauliche Ursachen, auch das Nutzerverhalten der Bewohner hat hier einen erheblichen Einfluss. Bei energetischen Aufgabenstellungen spielen auch immer die diversen Fördermittel eine größer werdende Rolle. Die Zuschüsse der BAFA aus den Programmen EBW, EBN, EEW und BEW bzw. die Fördermittel der KFW aus den Programmen BEG EM, BEG WG, BEG NWG, KFN, KNN und WEF sind wichtige wirtschaftliche Aspekte der ‚Energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden‘. Durch die grundlegende Ausbildung als Bauingenieur mit der fachlichen Spezialisierung als Fachingenieur für Bauphysik, Energieeffizienz und ‚Bauen im Bestand‘ in Kombination mit den Zusatzqualifikationen für alle relevanten Fördermittel als ’Energie-Effizienz-Experte‘ mit der Zulassung für Neubau, Sanierung und im Denkmal für Wohn- und Nichtwohngebäude ist mir eine ganzheitliche Betrachtung bei allen Fragestellungen zur Thematik ‚Energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohn gebäuden‘ möglich. 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Ände rung 27.11 .2024 )

  • JASCHKE | Auftraggeber

    Auftraggeber Auftraggeber/Projekte # Private Bauherren # Hotel- und Gaststättengewerbe # Bau- und Immobilienwirtschaft # Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk # Gesundheit, Kirche und Soziales # Öffentliche Auftraggeber Auftraggeber/Projekte aus dem 'Hotel- und Gastgewerbe' Golfclub Rheinblick e.V. Golfanlage mit Restaurant Hotel 'Vier-Jahres-Zeiten' am Schluchsee Hotelerie & Gastronomie La Palma Gastronomie Hotel Saigerhöh Hotelerie & Gastronomie Pension Silberdistel Hotelerie & Gastronomie Hotel Santa Isabel Hotelerie & Gastronomie Hotel Jägerhaus Hotelerie & Gastronomie Höhengasthof Grüner Baum Hotelerie & Gastronomie Erfurths Bergfried Hotelerie & Gastronomie Hotel Albtalblick Hotelerie & Gastronomie Gasthaus 'Zur Linde' Hotelerie & Gastronomie Thurner Wirtshaus Hotelerie & Gastronomie Landhaus Sonnenhof Hotelerie & Gastronomie Hotel Thomahof Hotelerie & Gastronomie Elztal Hotel Hotelerie & Gastronomie Schwarzwaldgasthaus 'Zum Engel' Hotelerie & Gastronomie Gasthaus 'Kalte Herberge' Hotelerie & Gastronomie Hotel Ludinmühle Hotelerie & Gastronomie Naturfreundehaus Hotelerie & Gastronomie Parkhotel Waldeck Hotelerie & Gastronomie Hotel Schwörer Hotelerie & Gastronomie Apartmenthaus Regina Hotelerie Schwarzwaldpension Kräutle Hotelerie & Gastronomie Tadim Gastronomie Tadim Gastronomie AG 'Hotel- & Gastgewerbe' Auftraggeber/Projekte aus der 'Bau- und Immobilienwirtschaft' Grauer Immobilien GmbH Hausverwaltung Familienheim Hausach eG Hausverwaltung Grießhaber Immobilien- und Verwaltungs-GmbH Hausverwaltung BMA Hausmanagement Hausverwaltung Pro Immobilien GmbH Bauträger Neckar-Wohnbau GmbH Bauträger Pro Immobilien Kreativbau GmbH Bauträger Strittmatter GmbH Hausverwaltung Familienheim Hochschwarzwald e.G. Bauträger Lippl Bau e.K. Bauunternehmung SF-Bau Reichmann Immobilien Immobilienvermarktung IVS Immobilien-Verwaltungs-Service GmbH Hausverwaltung Strittmatter Hausverwaltung Prisma Immobilien Immobilienvermarktung Bruno Stärk Immobilien Hausverwaltung WIG Schwarzwälder GmbH & Co.KG Bauträger Strulik Immobilien Immobilienvermarktung Herbst Immobilien Immobilienvermarktung Mauch Baudienstleistungen GbR Bauträger Moser SF-Bau GmbH & Co.KG Bauunternehmung SF-Bau Bauunternehmung Weber GmbH & Co.KG Bauträger Staub SF-Bau GmbH Bauträger Häring Wohnen+Objekte GmbH Bauträger Klump + Ruf Architekturbüro Schwaninger Immobilien Immobilienvermarktung Dipl.-Ing. Horst Dietsche Büro für Baustatik helibau GmbH Bauträger Sparkasse Hochschwarzwald Immobilienvermarktung Rother KG Hausverwaltung Kersting KG Hausverwaltung Kuhn Immobilien Hausverwaltung Jordan Bau GmbH Bauträger digabau GmbH Bauträger Kaiser Immobilien Hausverwaltung Bauverein Neustadt e.G. Baugenossenschaft MC Immobilien GmbH Bauträger Schrade Immobilien & Service Hausverwaltung AG 'Bau- und Immobilienwirtschaft' Auftraggeber/Projekte aus 'Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk' Renner Natursteine Handwerksbetrieb KBS Industrieelektronik GmbH Gewerbebetrieb evtn GmbH Energieversorger Autohaus VAZ GmbH & Co. KG Autohaus | KFZ-Werkstatt dormakaba EAD GmbH Gewerbebetrieb Zimmereiwerk GbR Handwerksbetrieb LIDL Einzelhandel ZG Raiffeisen e.G. Einzelhandel | KFZ-Werkstatt dm Einzelhandel REWE Einzelhandel Wiebelt GmbH & Co.KG Einzelhandel Dr. Weick Executive Search GmbH Personalberatung Volksbank Überlingen Bank Sprengnetter 'GoValue GmbH' Immobilienbewerter Novila GmbH & Co.KG Einzelhandel Hundeschule Bader Hundeschule Blumen Schöner GmbH Einzelhandel Halsrup + Walcher GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb GWS Schwörer GmbH Gewerbebetrieb Kern GmbH Entsorgungsbetrieb Scherzinger Pumpen GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb Farben Beha GmbH & Co.KG Einzelhandel | Handwerksbetrieb mesa Parts GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb IMS Gear SE & Co. KG aA Gewerbebetrieb Framo Morat GmbH & Co.KG Gewerbebetrieb Steiert Präzisionsformenbau GmbH Gewerbebetrieb Tritschler GmbH Gewerbebetrieb Steuerkanzlei Beckmann Steuerberatung Adler Schwarzwaldschinken GmbH Nahrungsmittelindustrie AG 'Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk' Auftraggeber/Projekte aus der 'Gesundheit, Kirche und Soziales' Klinik in den Zarten Klinikbetrieb Caritas Seniorenzentrum St. Raphael Pflegeeinrichtung St. Cyriak Katholische Kirchengemeinde AG 'Gesundheitseinrichtungen' Auftraggeber/Projekte von 'Öffentlichen Auftraggebern' Stadt Konstanz Kommune Gemeinde March Kommune Stadt Furtwangen im Schwarzwald Kommune Gemeinde Hinterzarten Kommune Gemeinde Lenzkirch Kommune Gemeinde Schluchsee Kommune Stadt Titisee-Neustadt Kommune AG 'Öffentliche Auftraggeber' 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 14.10 .2024)

  • JASCHKE | Kontakt

    Kontakt Kontakt Absenden Vielen Dank! Homepage Rouven Jaschke (DE) mail (Office) je 06:30 bis 18:30 Uhr WhatsApp je 06:30 bis 18:30 Uhr WebChat je 09:00 bis 12:00 Uhr Home (DE) 'Leben-Arbeiten-Erholen' fon je 09:00 bis 12:00 Uhr Messenger je 07:30 bis 18:30 Uhr Instagram Social Media Ingenieurkammer BW 'Beratender Ingenieur' DGNB e.V. DGNB Auditor Phase Nachhaltigkeit Initiative Homepage Beratung-Planung-Bauleitung mail (RJ) je 07:30 bis 18:30 Uhr facebook Social-Media Linkedin Business-Profil Homepage Rouven Jaschke (IT) Fördermittel (BEG) ENERGIEEFFIZIENZEXPERTE dena Registriert als Energieausweisaussteller BAFA BAFA "EBW; EBN-Modul 1; EBN-Modul 2; BEW; EEW" trion Climate e.V. Mitglied im Verein DIBt Registriert als Energieausweisaussteller Photovoltaik Netzwerk Energieberater CO2Online Kompetenzpartner Homepage 'Casa RoJa' EnergieExperten AVA-Profil Haus & Co. Kompetenzpartner Heinze Kompetenzpartner ArchitektenWeb Kompetenzpartner HOAI Kompetenzpartner mail (SOS) Notfallkontakt Google Business-Profil Skype ONLINE-MEETING Zoom ONLINE-MEETING Teams ONLINE-MEETING REGIOSTARS Kompetenzpartner DSA e.V. Mitglied im Verein Home (IT) 'Leben-Arbeiten-Erholen' Babbel Sprachkurs 'Italienisch'

  • JASCHKE | Transformationskonzepte

    Modul 5: Transformationspläne Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.

  • JASCHKE | Arbeitsregion

    Arbeitsregion # ARBEITSREGION 'Südbaden+' [Zone 1; Zone 2a; Zone 2b] # ARBEITSREGION 'Deutschland' [Zone 3] # ARBEITSREGION 'Schweiz' [Zone 4] # ARBEITSREGION 'Italien-Ligurien-Imperia' [Zone 5] Arbeitsregion 'Südbaden+' ARBEITSREGION 'SÜDBADEN + ' In unserem Kernarbeitsgebiet (1) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 7,5% auf die Honorarkosten abgerechnet. „Schwarzwald-Baar-Kreis“ [VS,DS] mit den Städten und Gemeinden: Bad Dürrheim; Blumberg; Bräunlingen; Brigachtal; Dauchingen; Donaueschingen; Furtwangen; Gütenbach; Hüfingen (Headoffice/Postanschrift); Königsfeld; Mönchweiler; Niedereschach; St. Georgen; Schönwald; Schonach; Triberg; Tuningen; Unterkirnach; Villingen-Schwenningen; Vöhrenbach Landkreis „Breisgau-Hochschwarzwald“ [FR, NEU, MÜL] mit den Städten und Gemeinden: Breitnau; Eisenbach (Hochschwarzwald); Feldberg (Schwarzwald); Friedenweiler; Hinterzarten; Lenzkirch; Löffingen; Schluchsee; St. Märgen; St. Peter; Titisee-Neustadt; Au; Auggen; Bad Krozingen; Badenweiler; Ballrechten-Dottingen; Bötzingen; Bollschweil ; Breisach am Rhein; Buchenbach; Buggingen; Ebringen; Ehrenkirchen; Eichstetten am Kaiserstuhl; Eschbach; Glottertal; Gottenheim; Gundelfingen; Hartheim; Heitersheim; Heuweiler; Horben; Ihringen; Kirchzarten; March; Merdingen; Merzhausen; Müllheim; Münstertal (Schwarzwald); Neuenburg am Rhein; Oberried; Pfaffenweiler; Schallstadt; Sölden; Staufen im Breisgau; Stegen; Sulzburg; Umkirch; Vogtsburg im Kaiserstuhl; Wittnau Landkreis „Rottweil“ [RW] mit den Städten und Gemeinden: Aichhalden; Bösingen; Deißlingen; Dietingen; Dornhan; Dunningen; Epfendorf; Eschbronn; Fluorn-Winzeln; Hardt; Lauterbach; Oberndorf am Neckar; Rottweil; Schenkenzell; Schiltach; Schramberg; Sulz am Neckar; Villingendorf; Vöhringen; Wellendingen; Zimmern ob Rottweil Landkreis „Tuttlingen“ [TUT] mit den Städten und Gemeinden: Aldingen; Bärenthal; Balgheim; Böttingen; Bubsheim; Buchheim; Deilingen; Denkingen; Dürbheim; Durchhausen; Egesheim; Emmingen-Liptingen; Fridingen an der Donau; Frittlingen; Geisingen; Gosheim; Gunningen; Hausen ob Verena; Immendingen; Irndorf; Königsheim; Kolbingen; Mahlstetten; Mühlheim an der Donau; Neuhausen ob Eck; Reichenbach; Renquishausen; Rietheim-Weilheim; Seitingen-Oberflacht; Spaichingen; Talheim; Trossingen; Tuttlingen; Wehingen; Wurmlingen Landkreis „Waldshut-Tiengen“ [WT, SÄK] mit den Städten und Gemeinden: Albbruck am Hochrhein; Bad Säckingen; Bernau im Schwarzwald; Bonndorf; Dachsberg; Dettighofen; Dogern; Eggingen; Görwihl; Grafenhausen; Häusern; Herrischried; Höchenschwand; Hohentengen am Hochrhein; Ibach; Jestetten; Klettgau; Küssaberg; Lauchringen; Laufenburg; Lottstetten; Murg; Rickenbach; St. Blasien; Stühlingen; Todtmoos; Ühlingen-Birkendorf; Waldshut-Tiengen; Wehr; Weilheim; Wutach; Wutöschingen Landkreis „Konstanz“ [KN, BÜS, STO] mit den Städten und Gemeinden: Aach; Allensbach; Bodman-Ludwigshafen; Büsingen am Hochrhein; Eigeltingen; Engen; Gaienhofen; Gailingen; Gottmadingen; Hilzingen; Hohenfels; Konstanz (Meeting-Point im Co-Working-Space) ; Moos; Mühlhausen-Ehingen; Mühlingen; Öhningen; Orsingen-Nenzingen; Radolfzell; Reichenau; Rielasingen-Worblingen; Singen; Steißlingen; Stockach; Tengen; Volkertshausen Stadtkreis „Freiburg im Breisgau“ [FR] mit de n Stadtteilen: Freiburg im Breisgau (Meeting-Point im Co-Working-Space) (Rieselfeld, Vauban, Weingarten, Haslach, Wiehre, Günterstal, Oberau, Altstadt, Neuburg, Herdern, Zähringen, Stühlinger, Mooswald, Landwasser, Brühl, Betzenhausen, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Munzingen, Tiengen, St. Georgen, Hochdorf, Lehen, Opfingen, St. Nikolaus, Waltershofen) Landkreis „Emmendingen“ [EM] mit den Städten und Gemeinden: Bahlingen; Biederbach; Denzlingen; Elzach; Emmendingen; Endingen; Forchheim; Freiamt; Gutach; Herbolzheim; Kenzingen; Malterdingen; Reute; Rheinhausen; Riegel; Sasbach; Sexau; Simonswald; Teningen; Vörstetten; Waldkirch; Weisweil; Winden; Wyhl Landkreis „Lörrach“ [LÖ] mit den Städten und Gemeinden: Aitern; Binzen; Böllen; Efringen-Kirchen; Eimeldingen; Fischingen; Fröhnd; Grenzach-Wyhlen; Häg-Ehrsberg; Hasel; Hausen im Wiesental; Inzlingen; Kandern; Kleines Wiesental; Lörrach (Meeting-Point im Co-Working-Space) ; Malsburg-Marzell; Maulburg; Rheinfelden (Baden); Rümmingen; Schallbach; Schliengen; Schönau im Schwarzwald; Schönenberg; Schopfheim; Schwörstadt; Steinen; Todtnau; Tunau; Utzenfeld; Weil am Rhein; Wembach; Wieden; Wittlingen; Zell im Wiesental "Zollernalbkreis“ [BL, HCH] mit den Städten und Gemeinden: Albstadt; Balingen; Bisingen; Bitz; Burladingen; Dautmergen; Dormettingen; Dottershausen; Geislingen; Grosselfingen; Haigerloch; Hausen am Tann; Hechingen; Meßstetten; Nusplingen; Obernheim; Rangendingen; Ratshausen; Rosenfeld; Schömberg; Straßberg; Weilen unter den Rinnen; Winterlingen; Zimmern unter der Burg Landkreis 'Tübingen' [TÜ] mit den Gemeinden: Ammerbuch; Bodelshausen; Dettenhausen; Dußlingen; Gomaringen; Hirrlingen; Kirchentillinsfurt; Kusterdingen; Mössingen; Nehren; Neustetten; Ofterdingen; Rottenburg am Neckar; Starzach; Tübingen (Meeting-Point im Co-Working-Space) In der erweiterten Arbeitsregion (2a/2b) bieten wir alle Leistungen an und die Nebenkosten werden als Pauschale mit 9,5% auf die Honorarkosten abgerechnet. „Ortenaukreis“ [OG, KEL, WOL, LR] mit den Städten und Gemeinden: Achern; Appenweier; Bad Peterstal-Griesbach; Berghaupten; Biberach; Durbach; Ettenheim; Fischerbach; Friesenheim; Gengenbach; Gutach; Haslach im Kinzigtal; Hausach; Hofstetten; Hohberg; Hornberg; Kappel-Grafenhausen; Kappelrodeck; Kehl; Kippenheim; Lahr; Lauf; Lautenbach; Mahlberg; Meißenheim; Mühlenbach; Neuried; Nordrach; Oberharmersbach; Oberkirch; Oberwolfach; Offenburg; Ohlsbach; Oppenau; Ortenberg; Ottenhöfen; Renchen; Rheinau; Ringsheim; Rust; Sasbach; Sasbachwalden; Schuttertal; Schutterwald; Schwanau; Seebach; Seelbach; Steinach; Willstätt; Wolfach; Zell am Harmersbach Landkreis "Rastatt" [RA, BH] mit den Städten und Gemeinden: Au am Rhein; Bietigheim; Bischweier; Bühl; Bühlertal; Durmersheim; ElchesheimIllingen; Forbach; Gaggenau; Gernsbach; Hügelsheim; Iffezheim; Kuppenheim; Lichtenau; Loffenau; Muggensturm; Ötigheim; Ottersweier; Rastatt; Rheinmünster; Sinzheim; Steinmauern; Weisenbach Stadtkreis „Baden-Baden“ [BAD] mit den Stadtteilen: Baden-Baden (Balg; Ebersteinburg; Gaisbach; Geroldsau; Haueneberstein; Lichtental; Neuweier; Oos; Sandweier; Steinbach; Varnhalt) Landkreis „Freudenstadt“ [FDS, HOR] mit den Städten und Gemeinden: Alpirsbach; Bad Rippoldsau-Schapbach; Baiersbronn; Dornstetten; Empfingen; Eutingen im Gäu; Freudenstadt; Glatten; Grömbach; Horb am Neckar; Loßburg; Pfalzgrafenweiler; Schopfloch; Seewald; Waldachtal; Wörnersberg Landkreis 'Calw' [CW] mit den Gemeinden: Altensteig; Althengstett; Bad Herrenalb; Bad Liebenzell; Bad Teinach-Zavelstein; Bad Wildbad; Calw; Dobel; Ebhausen; Egenhausen; Enzklösterle; Gechingen; Haiterbach; Höfen an der Enz; Nagold; Neubulach; Neuweiler; Oberreichenbach; Ostelsheim; Rohrdorf; Schömberg; Simmersfeld; Simmozheim; Unterreichenbach; Wildberg Landkreis 'Böblingen [BB,LEO] mit den Gemeinden: Aidlingen; Altdorf; Böblingen; Bondorf; Deckenpfronn; Ehningen; Gärtringen; Gäufelden; Grafenau; Herrenberg; Hildrizhausen; Holzgerlingen; Jettingen; Leonberg; Magstadt; Mötzingen; Nufringen; Renningen; Rutesheim; Schönaich; Sindelfingen; Steinenbronn; Waldenbuch; Weil der Stadt; Weil im Schönbuch; Weissach Stadtkreis 'Stuttgart' [S] mit den Stadtteilen: Stuttgart-Mitte; Stuttgart-Ost; Stuttgart-West; Stuttgart-Süd; Stuttgart-Nord; Bad Cannstadt; Birkach; Botnang; Degerloch; Feuerbach; Hedelfingen; Möhringen; Mühlhausen; Münster; Obertürkheim; Plieningen; Sillenbuch; Stammheim; Untertürkheim; Vaihingen; Wangen; Weilimdorf; Zuffenhausen Landkreis 'Esslingen' [ES, NT] mit den Gemeinden: Aichtal; Aichwald; Altbach; Altdorf; Altenriet; Baltmannsweiler; Bempflingen; Beuren; Bissingen an der Teck; Deizisau; Denkendorf; Dettingen unter Teck; Erkenbrechtsweiler; Esslingen am Necker; Filderstadt; Frickenhausen; Großbettlingen; Hochdorf; Holzmaden; Kirchheim unter Teck; Kohlberg; Köngen; Leinfelden-Echterdingen; Lenningen; Lichtenwald; Neckartailfingen; Neidlingen; Neuffen; Neuhausen auf den Fildern; Notzingen; Nürtingen; Oberboihingen; Ohmden; Ostfildern; Owen; Plochingen; Reichenbach an der Fils; Schlaitdorf; Unterensingen; Weilheim an der Teck; Wendlingen am Necker; Wernau (Neckar); Wolfschlugen Landkreis 'Reutlingen [RT] mit den Gemeinden: Bad Urach; Dettingen an der Ems; Engstingen; Eningen unter Achalm; Gomadingen; Grabenstetten; Grafenberg; Hayingen; Hohenstein; Hülben; Lichtenstein; Mehrstetten; Metzingen; Münsingen; Pfronstetten; Pfullingen; Pliezhausen; Reutlingen; Riederich; Römerstein; Sonnenbühl; St. Johann; Trochtelfingen; Walddorfhäslach; Wannweil; Zwiefalten Landkreis „Sigmaringen“ [SIG,SLG] mit den Städten und Gemeinden: Bad Saulgau; Herbertingen; Hohentengen; Mengen; Krauchenwies; Meßkirch; Sauldorf; Wald; Pfullendorf; Ostrach; Illmensee; Herdwangen-Schönach; Leibertingen; Beuron; Schwenningen; Stetten am kalten Markt; Bingen; Sigmaringen; Scheer; Sigmaringendorf; Hettingen; Neufra; Gammertingen; Veringenstadt "Bodenseekreis" [FN, ÜB, TT] mit den Städten und Gemeinden: Bermatingen; Daisendorf; Deggenhausertal; Eriskirch; Frickingen; Friedrichshafen; Hagnau; Heiligenberg; Immenstaad; Kressbronn; Langenargen; Markdorf; Meckenbeuren; Meersburg; Neukirch; Oberteuringen; Owingen; Salem; Sipplingen; Stetten; Tettnang; Überlingen; Uhldingen-Mühlhofen Natürlich stehen wir Ihnen auch außerhalb unseres Kernarbeitsgebietes gerne beratend zur Verfügung. Für alle Bereich außerhalb unserer Kernarbeitsregion nehmen Sie zur individuellen Angebotserstellung bitte mit unserem Büro KONTAKT auf. Im restlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Zone 3) erbringen wir auf Anfrage ebenfalls alle Leistungen, hier ist dann eine Einzelabrechnung der Nebenkosten erforderlich. ARBEITSREGION 'Schweiz ' (4) >> Nachhaltigkeit - Zertifizierung in der Schweiz In der deutschsprachigen DACH-Region bieten wir die Leistungen in der Thematik 'Nachhaltigkeit im DGNB/SGNI-System' an. ARBEITSREGION ' Italien- Ligurien-Imperia ' (5) >> Beratung - Immobilien in Ligurien In 'Ligurien' bieten wir Beratungsleistungen zu bestehenden Gebäuden ('Bauen im Bestand') an, da mich persönlich hier die Perfektion des 'Unperfekten' selbst in den Bann gezogen hat. Hinweis: Durch die Beschäftigung mit 'Bauen im Bestand' und den damit auch regionalen Besonderheiten der Architekturgestaltung, beschäftigen wir uns nicht nur mit der deutschen Baukultur und beschränken uns nicht nur auf unser Kernarbeitgebiet 'Südbaden+', sondern sind auch an den Bauweisen in anderen europäischen Regionen interessiert. Hier beschäftigen wir uns insbesondere mit den in Ligurien (Italien) üblichen 'Rustico'. Durch die alte Bausubstanz in Kombination mit neuer Technik, kann man architektonisch wertvolle Gebäude in die Natur integrieren! 01.07.2005 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 29.03.2025 ) Arbeitsregion 'DACH-Region' Arbeitsregion 'Italien-Ligurien-Imperia''

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