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  • JASCHKE | Nachhaltigkeit in der Schweiz (CH)

    Nachhaltigkeit - Zertifizierung in der Schweiz (CH) Nachhaltigkeit - Gebäudezertifizierung in der Schweiz [0.7] Beratung 'Nachhaltigkeit' [1.7-1] Pre-Check 'Nachhaltigkeit' [1.7-2] Ökobilanzierung (LCA) [2.7-1] Planungsbegleitung 'Nachhaltigkeit' [2.7-2] Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachplaner [2.7-3] Marktfähigkeitsanalyse [2.7-4] Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) [2.7-5] Bauökologische Begleitung [2.7-6] Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling [3.7] B aubegleitung ‚Nachhaltigkeit im DGNB-System‘ [4.7-1] Dokumentation 'Nachhaltigkeit' [4.7-2] Gebäuderessourcenpass [4.7-3] Klimaschutzplan für Gebäude [5.7] Audit 'Zertifizierung' [6-1] Ergänzende Zusatzleistungen [9-SB] Statusbericht JASCHKE | Nachhaltigkeit - Gebäudezertifizierung in der Schweiz >> Begleitung durch den Zertifizierungsprozess im DGNB/SGNI-System 0.7 Beratung ‚ Nachhaltigkeit‘ (QNG - Qu alitätssiegel Nachhaltige Gebäude) Die 'Nachhaltigkeit' von Gebäuden wird durch die Fördermittelgeber als zukunftsweisend für eine Förderfähigkeit von vielen Bauprojekten gefordert. In dieser Beratung vorab soll geklärt werden, o b das anstehende Projekt in eine 'NH-Klasse' mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnah men einzuordnen ist und somit die Begleitung der Baumaßnahme durch einen Auditor zwingend notwendig ist! 1.7-1 Pre-Check ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB/SGNI System für ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Ein ‚Pre-Check‘/‘Pre-Assesment‘ dient der Einschätzung der grundsätzlichen Zertifizierbarkeit sowie des erreichbaren Auszeichnungsgrades (Platin, Gold, Silber oder Bronze (nur Bestand)) eines Projektes und wird durch einen DGNB/SGNI Auditor durchgeführt. a) Abstimmungstermin mit dem Bauherren und ggf. weiteren Projektbeteiligten werden u.a. die Grundlagen des DGNB/SGNI Systems, die einzelnen Kriterien und der projektspezifische Zertifizierungsprozess erörtert. b) Allgemeine Darstellung des Zertifizierungsprozesses c) Zusammenstellung eines Anforderungs-/Bewertungsprofils für die angestrebte Zertifizierung mit der Zuweisung von Zuständigkeiten im Projektablauf. d) Nutzungsprofil für die Zertifizierung mit der DGNB/SGNI abstimmen u. festlegen. e) Projektanalyse mit Bestimmung des möglichen Zertifizierungsgrades, inkl. der Prüfung auf grundsätzliche Zertifizierbarkeit auf Basis der bereits vorhandenen Planung, stichpunktartige Erläuterung zu den möglichen Erfüllungen von Einzelkriterien auf Basis der vorhanden Projektinformationen, Darstellung der Ergebnisse in einer tabellarischer Gewichtungsmatrix, ggf. Ermittlung eines möglichen Zertifizierungsgrades auf dem jetzigen Planungsstand. f) Maßnahmen aufzeigen, um das mögliche Potenzial bei der Zertifizierung darzustellen, Optimierungspotenzial u.a. zur Erfüllung des gewünschten oder eines höheren Zertifizierungsgrades. g) Ergebnisbesprechung mit dem Bauherren und den weiteren an der Planung beteiligten. h) Ergebnisbericht als Entscheidungsvorlage für den Bauherren, ggf. zur Abstimmung mit den finanzierenden Investoren unter Berücksichtigung der EU-Taxonomie. 1.7-2 Ökobilanzierung (LCA - ‚Life-Cycle-Assessment‘) >> Mindestanforderung an geförderte n Neubau Unser Ziel des Kriteriu ms "Ökobilanz des Gebäudes" ist eine konsequente lebenszyklusorientierte Planung von Gebäuden, um emissionsbedingte Umweltwirkungen und den Verbrauch von endlichen Ressourcen über alle Lebensphasen eines Gebäudes hinweg auf ein Minimum zu reduzieren. Die Ökobilanz muss zur Beantragung von Fördermitteln für die KFW-Programme ‚Effizient Sanieren mit NH-Bonus (BEG)‘; ‚Klimafreundlicher Neubau (KFN)‘ und ‚Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)‘ bereits bei Antragsstellung vorliegen, dies bedeutet, dass viele Entscheidungen vom Bauherren aus der Planung (normalerweise LPH 5-6) bereits in die LPH 3 vorgezogen werden müssen . 2.7-1 Planungsbegl eitung ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB/SGNI System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ In der Planungsbegleitung werden die Kriterien zur gewählten ‚Zertifizierungsstufe (vgl. Pos. 1.7) durch den Auditor begleitet und die an der Planung beteiligten hinsichtlich der Kriterien beraten. a) ggf. Koordination der Entscheidungsprozesse (Kennwerte zu Kosten und Terminen sind dem Auditor durch die beauftragten Architekten und Fachplaner bereitzustellen, eigene Datenerhebungen zu Kosten und Terminen werden nicht aufgestellt) b) Vorläufige Zielvereinbarung auf Basis des Ergebnisberichtes (vgl. Pos. 1.7) c) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation des Planungsprozesses für die Zertifizierung d) Zielvereinbarung e) Pflichtenheft erstellen f) Koordination von externen/internen (Zusatz-)Beratungsleistungen (vgl. Pos. 2.7a, 2.7b, 2.7c, 2.7d, 2.7e) g) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix h) Planungsbegleitung i) Mitwirkung bei der Ausschreibung und Vergabe j) Teilnahme an Planungsbesprechungen (‚Online-Meeting‘) k) ggf. Teilnahme an zusätzlichen ‚Vor-Ort-Terminen‘ l) Projektanmeldung m) ggf. Audit zur Vorzertifizierung 2.7-2 Bestätigung zur Barrierefreiheit durch den Fachpla ner >> Mindestanforderung im ‚QNG‘ = R-Ready Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB/SGNI Zertifizierungssystem dar (dies gilt nicht für die Nutzungsprofile Neubau Logistik und Neubau Produktion). Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. 2.7-3 Marktfähigkeitsanalyse Nicht genutzte Gebäude sind eine Fehlallokation wirtschaftlicher Ressourcen. Ein (mittel- oder langfristig) leerstehendes Gebäude ist nicht nachhaltig. Eine hohe Marktfähigkeit fördert den Werterhalt oder sogar die Wertsteigerung einer Immobilie, die sich dadurch wesentlich leichter am Markt positionieren lässt. Gute Umnutzungsfähigkeit und Flexibilität vermindern das Risiko eines Leerstands und tragen langfristig zur Akzeptanz des Nutzers, zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reduzierung der Lebenszykluskosten, also zum wirtschaftlichen Erfolg der Immobilie bei. 2.7-4 Lebenszykluskostenanalyse (LCC - ‚Life-Cycle-Costing‘) Die DGNB/SGNI fordert als essenzielles Element der Nachhaltigkeitsbewertung eine Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC Berechnung). Diese enthält die Darstellung ausgewählter Investitionskosten und eine Ermittlung der Folgekosten unter definierten Randbedingungen. 2 .7-5 Bauökologische Begleitung >> DGNB/SGNI Kriterium "Innenraumluftqualität" Durch die abschließende ‚Innenraumluftmessung‘, die ein KO-Kriterium im DGNB/SGNI-System darstellt, ist die frühzeitige Überwachung aller eingesetzter Baustoffe notwendig. Durch das Führen einer Freigabeliste wird den ausführenden Firmen und den beteiligten aus ‚Planung & Bauleitung‘ eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, um nur unschädliche Baustoffe einzusetzen. 2.7-6 Analyse zur Rückbaubarkeit und dem Recycling >> DGNB/SGNI Kriterium "Rückbaubarkeit" Bewertung aller eingesetzter Baumaterialien auf die Möglichkeit des kontrollierten Rückbaus mit der potenziellen Wiederverwendbarkeit der Bauteile bzw. der Baumaterialien. 3.7 Baubegleitung ‚Nac hhaltigkeit im DGNB/SGNI-System‘ Stichprobenartige Kontrolle der Bauausführung zur Sicherstellung der geforderten Bauteilaufbauten und der notwendigen Gebäudetechnik im Sinne der geplanten Qualitäten (vgl. Pos. 2.7 ff). Während der laufenden Bauausführung können hier auch Ausführungsdetails mit den ausführenden Handwerkern besprochen werden und es können Rückfragen gestellt werden, da Baumaßnahmen immer Überraschungen bereithalten, auf die fachkundig reagiert werden muss, um spätere Folgeschäden zu verhindern und die Zertifizierbarkeit des Gebäudes und somit die Förderfähigkeit (NH-Klasse des Gebäudes = 'Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG)') der Maßnahme nicht zu gefährden. a) Mitwirkung bei der weiteren Ausschreibung und Vergabe b) Koordination des Zertifizierungsprozesses c) Nachweisführung/Dokumentation d) weiterführende Beratung bei der Planung e) Punktuelle Teilnahme an Besprechungen f) ggf. zusätzliche ‚Vor-Ort-Termine‘ (u.a. Teilnahme an den zwingend erforderlichen Messterminen zur ‚Luftdichtheit‘ und ‚Innenraumbelastung‘) g) Abstimmung der Planungsbeteiligten in Bezug auf das definierte Zertifizierungsziel h) Kommunikation mit der DGNB/SGNI i) Fortschreibung der Gewichtungsmatrix j) Berichterstattung an den Bauherren 4.7-1 Dokument ation ‚Nachhaltigkeit‘ >> DGNB/SGNI System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Nach Baufertigstellung werden die während der Planung und der Bauausführung erfassten Daten für den Zertifizierungsprozess zusammengefasst. Die Auswertung der Messungen (Luftdichtheit + Innenraumluftqualität) werden hierbei dann mit in die Dokumentation eingepflegt und dienen dem Qualitätsnachweis! a) Koordination der Nachweisführung/Dokumentation b) Erstellung der Dokumentation = Abschließende Aufarbeitung aller Unterlagen für die Zertifizierung unter Einhaltung der DGNB-Dokum entenanforderungen. 4.7-2 Gebäuderessour cenpass >> DGNB/SGNI Gebäuderessourcenpass für Neubau und Bestand Der Gebäuderessourcenpasses soll den etablierten Energieausweis hinsichtlich der baulichen Ressourcen in der gebauten Umwelt ergänzen, da die natürlichen Ressourcen für die Bauwirtschaft endlich sind, wird es wichtig eine Bestandsaufnahme der bereits verbauten Ressourcen zu habe n. Der Ressourcenpass sollen individuell für jedes Gebäude die wesentlichen Informationen rund um die Ressourcennutzung, die Klimawirkung und die Kreislauffähigkeit angegeben werden. So sollen alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um den Aufbau von „Urbanen Minen", die Realisierung zirkulärer Sanierungen und Neubauten sowie kreislaufgerechten Abbruch bestmöglich zu unterstützen. Langfristig schafft der Gebäuderessour cenpass die Grundlage für eine konsistente Kreislaufwirtschaft im Bausektor, in der alle Lebenszyklusphasen vom Design bis zur Wiederverwendung oder Verwertung optimal miteinander koordiniert und verzahnt sind. Erforderlich dafür sind die vollständige Transparenz über verbaute Materialien und Komponenten, ihre Werte und Besitz verhältnisse. Sie ist die Basis für ein neues gemeinsames Wirtschaften, neue Geschäftsmodelle sowie für eine hohe Qualität unserer gebauten Umwelt. 4.7-3 Klimaschutzplan >> DGNB/SGNI System ‚Gebäude‘ + ‚Gebäude im Betrieb‘ Gebäude: Primärenergiebedarf um 80 Prozent gegenüber 2008 senken Auch dem Gebäudebereich kommt im Klimaschutzplan 2050 eine zentrale Bedeutung zu, denn dort wird – größtenteils beim Heizen - rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verursacht. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Darauf baut auch die 2015 beschlossene "Energieeffizienzstrategie Gebäude" (ESG) auf, die einen belastbaren Pfad zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 aufzeigt. Der Klimaschutzplan 2050 bestätigt das Langfristziel für 2050 und damit die ESG als zentrale Strategie für die Energiewende im Gebäudebereich. Er legt fest, dass der Gebäudebereich im Jahr 2030 nur noch 70-72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (direkte Emissionen) ausstoßen soll - eine Minderung um 66-67 Prozent gegenüber 1990. Um dieses sehr ambitionierte Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im Gebäudebereich notwendig – sowohl beim Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand. Für den Gebäudebereich legt der Klimaschutzplan 2050 einen Schwerpunkt auf Anreize durch Förderprogramme. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bei ordnungsrechtlichen Vorgaben gilt auch in Zukunft. Gleichzeitig macht der Klimaschutzplan 2050 deutlich, dass gemäß dem energiepolitischen Kompass (erstens "Efficiency First ", zweitens direkte Nutzung erneuerbarer Energien und drittens Sektorenkopplung) zukünftig die Effizienzpotenziale im Gebäudebereich noch deutlicher gehoben und die erneuerbaren Energien wesentlich attraktiver gegenüber fossilen werden müssen. Der Klimaschutzplan 2050 greift den Leitgedanken des "Informieren, Fördern, Fordern" im Sinne der Wärmewende auf. Die etablierten Förderprogramme und die Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts werden die Energiewende im Gebäudebereich auch zukünftig voranbringen. Weiterhin berücksichtigt er auch die Sektorenkopplung, also die effiziente Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien u.a. im Wärmemarkt und betont die Bedeutung des Ausbaus von Forschung und Entwicklung für die Energiewende. Im Klimaschutzplan stellen wir die möglichen einzelnen Schritte dar, wie ein ‚Unternehmen‘ die Ziele in Stufen erreichen kann, bzw. in welchen Schritten ein Erreichen der Zielen beabsichtigt wird. Durch jährlichen Abgleich mit dem Plan, wird der Erfolg objektiv sichtbar und ist für die ESG-Verifikation im Sinne der EU-Taxonomie dokumentiert. 5.7 Audit ‚Zertifizierung‘ >> DGNB/SGNI System ‚Neubauten‘ | ‚Bestandsgebäude‘ Die vollständige Dokumentation wird durch den Auditor bei der DGNB/SGNI eingereicht und evtl. auftretende Nachfragen werden noch beantwortet bis zur Ausstellung des Zertifikats. Mit dem Zertifikat der DGNB/SGNI kann der Bauherr dann das offizielle ‚Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude‘ beim Bundesbauministerium beantragen. Zusatzleis tungen während der Projektabwicklung 6-1 Ergänzende Zusatzleistungen Planung & Bauleitung Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.1, 1.1, 2.1-1, 2.1-2, 3.1, 4.1 und 5.1. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Bauplanung & Bauleitung‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Energieeffizienz Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.2-1, 0.2-2, 0.2-3, 0.2-4, 0.2-5, 0.2-6, 1.2-1, 1.2-2, 1.2-3, 1.2-4, 1.2-5, 1.2-6, 1.2-7, 1.2-8, 1.2-9, 2.2, 3.2, 4.2-1, 4.2-2, 4.2-3 und 5.2. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereichen ‚Klimafreundlicher Neubau‘, ‚Effizient Sanieren‘ oder ‚Effizientes Denkmal‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen und in diesem Zusammenhang ist auch auf die erhöhten Zeitaufwendung bei fehlenden Plänen zur Hüllflächenermittlung hinzuweisen. Arbeitssicherheit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.3, 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Arbeitssicherheit‘ bzw. ‚Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch zusätzliche Baustellentermine (z.B. Termine mit der Gewerbeaufsicht oder der BG Bau) zu erfassen. Projektsteuerung/-management Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.4, 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Projektsteuerung (Kosten)‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung (z.B. Neuberechnung von Kosten bei Planungsänderungen) zu erfassen. Nachhaltigkeit Ergänzende Leistungen zu den Pos. 0.7, 1.7-1, 1.7-2, 2.7-1, 2.7-2, 2.7-3, 2.7-4, 2.7-5, 2.7-6, 3.7, 4.7-1, 4.7-2, 4.7-3 und 5.7. Die zusätzlichen Leistungen sind als Aufstellung auf www.rouven-jaschke.de im Leistungsbereich ‚Nachhaltigkeit‘ unverbindlich aufgelistet. Als zusätzliche Leistungen sind u.a. auch Mehrfachbearbeitung von bereits abgeschlossenen Teilleistung zu erfassen. Konstruktiver Ingenieurbau | Baukonstruktion Ergänzende Leistungen aus dem Bereich des ‚Konstruktiven Ingenieurbaus‘ 9-SB Statusbericht | Monatlicher Bericht zum Leistungsstand am Projekt Durch die aktuell anhaltenden Komplikationen in der Baubranche kommt es zu Verzögerungen, auf die die beratenden und planenden Projektbeteiligten nur wenig Einfluss nehmen können. 15.11.2006 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 22 .01 .202 4 ) 0.7 1.7-1 1.7-2 2.7-1 2.7-2 2.7-3 2.7-4 2.7-5 2.7-6 3.7 4.7-1 4.7-2 4.7-3 5.7 6-1 9-SB

  • JASCHKE | Sorry not Sorry

    Sorry not Sorry „Sorry not Sorry“ In den letzten Monaten kam es zu vielen kleinen terminlichen Verzögerungen, die sich leider auf die laufende Projektbearbeitung ausgewirkt haben. Da ich auf keine der Verzögerungen selbst großen Einfluss nehmen konnte, tut es mir zwar leid, dass einige Kunden auf Ihre Bearbeitung warten mussten, jedoch gibt es für mich keinen Grund mich für die Gesamtlage in der Baubranche mit allen Widrigkeiten zu entschuldigen. Wie ich seit Jahren betone ‚Es ist dann fertig, wenn es fertig ist! ‘ Der Personalmangel im Bausektor nimmt stetig zu, so dass es für alle Planenden in der Koordinierung von Baumaßnahmen zunehmend schwierig wird einen verlässlichen Terminplan zu erarbeiten, den wenn es zu Schlüsselgewerken‘ (z.B. Heizung/Sanitär, Elektro, Lüftung, …) keine Angebote gibt, kann man die Gesamtmaßnahme zeitlich nicht planen und schon gar nicht irgendwelche Versprechen zu Fertigstellungsterminen geben! Auch wenn die Pandemie offiziell für beendet erklärt wurde, so haben wir auf den Baustellen immer noch terminliche Komplikationen, wenn Gewerke aufgrund einer Erkrankung ausfallen. Jeder Ausfall hat immer Auswirkungen auf das Gesamtsystem einer Baustelle! Die gestörten Lieferketten aus den Hochzeiten der Pandemie scheinen nur ein Anfang gewesen zu sein, mit den kriegerischen Unruhen auf der ganzen Welt haben sich die Lieferketten weiter verschlechtert, so dass jeder Bauherr auch in seiner Entscheidungsfindung gefragt ist. Das magische Dreieck von „Terminen, Kosten(+) und Qualitäten(-)“ muss ein ausgewogenes Verhältnis haben. Eine einseitige Verschiebung innerhalb dieses Dreiecks hat immer Auswirkungen auf die beiden anderen Parameter! Die durch den Krieg angetriebenen Preissteigerungen bei Material, Logistik und Energie stellen uns vor Herausforderungen, die oft nur durch einen erhöhten Planungs- oder Koordinierungsaufwand in den Griff zu bekommen sind, den auch hier gilt das ausgewogene Verhältnis von „Terminen(+), Kosten und Qualitäten(-)“. Die ‚Nachhaltigkeit‘ in der Baubranche wurde viele Jahrzehnte vernachlässigt und wurde sehr lange der so genannten Selbstverpflichtung der handelnden Akteure überlassen. Das diese Selbstverpflichtung in der Marktwirtschaft nur dann tatsächlich greift, musste durch den Gesetzgeber eingegriffen werden. Durch die geänderte Förderkultur im Bausektor wird beim Neubau nur noch der ‚Klimafreundliche Neubau‘ gefördert, welcher eine Erhöhung der Bauqualität im Sinne der Nachhaltigkeit fordert. Hier verschiebt sich das magische Dreieck erneut und die „Termine(+), Kosten(+) und Qualitäten“ müssen durch die Planenden erneut justiert werden. Leider fehlt es den beteiligten aus der Politik an der Realität im Bausektor. Die berechtigten Neujustierungen in der Gesetzgebung im Sinne des Klimaschutzes bzgl. ‚Energieeffizienz + Nachhaltigkeit‘ sind dringende Gebote unserer Zeit, der versprochene Bürokratieabbau wäre hier ein Anfang, jedoch ist die Baubranche ein sehr ‚träger‘ Tanker und benötigt für alle Änderungen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten. Wenn dann Änderungen nicht absehbar sind und plötzlich während einer laufenden Planung alles umgeworfen werden muss wegen völlig geänderter Rahmenbedingungen, dauert alles eben etwas länger! Nachdem ich nun 3 Jahre einen großen Bogen um ‚Covid19‘ machen konnte, hat es mich nun im vergangenen Dezember'2023 selbst doch noch erwischt und ich musste meiner Gesundheit eine Priorität einräumen. Auch wenn die akute Infektion nur wenige Tage angedauert hat, so sind die Nachwirkungen leider auch jetzt noch spürbar und ich bin noch nicht so belastbar wie zuvor und habe mir selbst für die Zukunft nun vorgenommen das Arbeitspensum zu reduzieren (.. was oft immer noch mehr ist, als sich so manch ein Gewerkschaftler überhaupt vorstellen kann!) und der eigenen Gesundheit mehr Zeit einzuräumen [www.rouven-jaschke.de/zeiten ] . Aufgrund meiner eigenen Infektion mit ‚Corona‘ möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals auf die allgemein gültigen Infektionsschutzregeln hinweisen. Wer erkrankt ist oder sich krank fühlt hat eine Verpflichtung gegenüber seinen Mitmenschen, sich von anderen Menschen fernzuhalten! Für meinen Alltag gelten nach wie vor die festgehaltenen Schutzmaßnahmen aus der Pandemie [www.rouven-jaschke.de/covid ] . ‚Es ist wie es ist!‘ , ... da ich in der gesamten Situation, das mir menschenmögliche ermögliche, haben meine Tage auch nur 24 Stunden und das Jahr auch nur begrenzte Tage, so dass mir am Ende jeder Woche, zwar bewusst ist, dass irgendjemand noch auf etwas wartet, aber was von außen meine Terminplanung beeinflusst, kann ich nicht ändern und werde mich dafür auch nie entschuldigen! Sorry not Sorry 0 1.04.2020 gez. Rouven Jaschke (letzte Änderung 02.123 .2024)

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